QUALITÄTSKONTROLLE GESETZE UND RICHTLINIEN

CITES GESETZGEBUNG

CITES ist das Abkommen, das den internationalen Handel mit gefährdeten Pflanzenarten verbietet. Animalherbs verwendet keine geschützten Pflanzen in seinen Produkten, das bedeutet 100%ige Einhaltung der CITES-Regeln gegen den Handel mit geschützten Pflanzen.

GMP GESETZGEBUNG

Unsere chinesischen Kräuter werden gemäß den internationalen G.M.P. Produktionsstandards (G.M.P. = Good Manufacturing Practice) hergestellt. Für unsere Produkte ist dies die Richtlinie 91/412/EG. Ein dickes Buch, das beschreibt wie die Qualitätskontrolle eingehalten werden muss. Der entscheidende Punkt ist dass die Produkte keine unerwünschte Stoffe enthalten und daher sicher in der Anwendung sind. 91/412/EG bezieht sich auf die Richtlinie 2002/32/EG und die Richtlinie 2006/576/EG.

Unerwünschte Stoffe Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments

  • Arsen (As), maximal 4 mg/kg
  • Cadmium (Cd), maximal 2 mg/kg
  • Fluor (F), maximal 500 mg/kg
  • Blei (Pb), maximal 10 mg/kg
  • Melanine, maximal 2,5 mg/kg
  • Aflatoxine B1, maximal 0,1 mg/kg

Unerwünschte Stoffe Richtlinie 2006/576/EG des Europäischen Parlaments

  • Deoxynivalenol, maximal 5 mg/kg
  • Fumonisine B1 B2, maximal 5 mg/kg
  • Pestiziden Restwert, maximal 0,01 mg/kg

Ausgehend von unserer Philosophie, nur naturreine Formeln verkaufen zu wollen, haben wir in Eigeninitiative die zwingenden Anforderungen der Richtlinie 91/412/EG um Anforderungen für die Anwendung am Menschen erweitert. So haben Sie die Garantie, dass Sie die Produkte 100 % sicher bei Ihrem Haustier anwenden können.

  • Quecksilber (Hg), maximal 0,1 mg/kg
  • Nitrit, maximal 100 mg/kg
  • Sulfate (Sulfat), maximal 0,5 %
  • Chlor (Cl), maximal 1 ppm
  • Pseudomonas aeruginosa, negativ
  • Staphylococcus aureus, negativ
  • Salmonellen, negativ
  • Escherichia coli, negativ
  • Aristolochiasäure, negativ
  • PAK, negativ
  • Clostridium, negativ